Service

Informationen

    1. Information zur Kostenübernahme
      einer logopädischen Behandlung:

      • Der zuständige Arzt stellt die Diagnose und füllt die Verordnung aus.
        Diese kann ausgestellt werden von:

        • Kinderärzten
        • HNO-Ärzten
        • Ärzten der Allgemeinmedizin
        • Kinder- und Jugendpsychatern
        • Internisten
        • Neurologen
        • Zahnärzten
        • Kieferorthopäden
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